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Presse

Frankfurt, 05. Juni 2009

Räumung des Golfplatzgeländes auf der Frankfurter Galopprennbahn gestoppt

Im Streit um die künftige Nutzung des Geländes der Galopprennbahn in Frankfurt am Main hat der Golfplatzbetreiber Paragon einen wichtigen Etappensieg errungen. Das Landgericht Frankfurt am Main stellte mit Beschluss vom 4. Juni 2009 (Az. 2-12 O 192/09) die Zwangsvollstreckung aus dem Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 27.03.2009 (2 U 72/08) bis zur endgültigen Entscheidung über die durch die Kanzlei Buse Heberer Fromm eingereichte Vollstreckungsgegenklage von Paragon ohne Sicherheitsleistung einstweilen ein.

Paragon ist Untermieter des Renn-Klubs Frankfurt am Main e. V. und betreibt auf der Innenfläche der Galopprennbahn einen 9-Loch-Golfplatz. Der Renn-Klub, der im Oktober 2008 Insolvenz beantragen musste, hatte eine Zusatzvereinbarung zum Untermietvertrag mit Paragon nicht unterzeichnet, den Vertrag später ordentlich gekündigt und gerichtlich die Räumung verlangt. Anders als die Vorinstanz hatte das Oberlandesgericht Frankfurt am Main in seinem Urteil vom 27.03.2009 dem Renn-Klub Recht gegeben. Obwohl Paragon den Bundesgerichtshof angerufen hat, um den Richterspruch überprüfen zu lassen, wollte die Insolvenzverwalterin Hildegard A. Hövel das Urteil sofort vollstrecken. Hierbei fühlte sie sich auch nicht mehr an ein mit der Stadt Frankfurt verabredetes Stillhalteabkommen gebunden, wonach bis zu einer Entscheidung über den künftigen Mieter des städtischen Rennbahn-Geländes in diesem Jahr nichts verändert werden sollte.

Die Bewerber um die künftige Rennbahn-Nutzung - die chinesische Hotelgruppe Huarong, der Golfplatzbetreiber Paragon sowie der neu gegründete Renn-Verein Frankfurt - führen derzeit intensive Gespräche mit der Stadt Frankfurt und streben eine gemeinsame Nutzung an. Paragons Berater, Rechtsanwalt Jürgen M. Heberer, freut sich, „dass diese guten Gespräche, nicht durch die voreilige Maßnahme der Insolvenzverwalterin weiter gestört werden können“. Rechtsanwalt Ralph Müller-Bidinger, der den gerichtlichen Einstellungsbeschluss erstritten hat, ergänzt: „Besonders ermutigend ist die Begründung des Gerichts, das Räumungsurteil habe keinen vollstreckungsfähigen Inhalt. Mit dieser Begründung ist das Räumungsurteil völlig wertlos“.

Paragon ist zuversichtlich, mit der Stadt Frankfurt sowie den neuen Bewerbern für die Nutzung des Rennbahngeländes eine einvernehmliche Regelung zu erzielen.

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an unseren Geschäftsführer Christian Pothe, Harvestehuder Weg 23, 20149 Hamburg, Telefon: +49-(0)40-419990, Telefax: +49-(0)40-41999139, E-Mail: pothe@buse.de.