Buse Heberer Fromm hat für die GRE Global Real Estate AG, Tochter des Emissionshauses Global Investment Group GmbH & Co. KG, zwei einstweilige Verfügungen gegen die SGK Schutzgemeinschaft für geschädigte Kapitalanleger e.V. wegen geschäftsschädigender Äußerungen erwirkt. Die Schutzgemeinschaft, die sich nach eigenen Aussagen ausschließlich den Anlegern gegenüber verpflichtet sieht, keinen kommerziellen Zweck verfolgt und sich aus Spenden und Beiträgen finanziert, hatte Anleger der GRE Global Real Estate AG mehrfach angeschrieben, um diese auf vermeintliche Nachteile der Kapitalanlage hinzuweisen. In den Rundschreiben waren geschäftsschädigende Äußerungen enthalten, die vom Landgericht München I mit zwei einstweiligen Verfügungen vom 17.09.2007 (Az.: 34 O 17255/07) und vom 27.09.2007 (Az.: 34 O 18024/07) untersagt wurden. Die Schutzgemeinschaft hat beide Eilentscheidungen zum Teil anerkannt; im Übrigen werden die streitigen Fragen in einem Hauptsacheverfahren geklärt.
Trotz der einstweiligen Verfügung vom 17.09.2007 hat die Schutzgemeinschaft aber nicht davon Abstand genommen, das vorläufig für wettbewerbswidrig erachtete Verhalten fortzusetzen. Buse Heberer Fromm hat daher jetzt zwei Anträge gestellt, um die Schutzgemeinschaft durch Verhängung eines Ordnungsgeldes zur Einhaltung der gerichtlichen Entscheidung zu bewegen. Über das Ordnungsgeldverfahren wird das Gericht Anfang 2008 entscheiden.
Die GRE Global Real Estate AG wird von Dr. Frank Remmertz und Dr. Klaus Neumann, beide Partner der Kanzlei Buse Heberer Fromm am Standort München, vertreten.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an unseren Geschäftsführer Christian Pothe,
Harvestehuder Weg 23, 20149 Hamburg,