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Presse 2007

Düsseldorf, 15. August 2007

Expertenanhörung im Landtag von Nordrhein-Westfalen zur Novellierung des Gemeindewirtschaftsrechts

Ulrich Cronauge, Partner von Buse Heberer Fromm am Standort Düsseldorf und ehemaliger Geschäftsführer des Verbandes kommunaler Unternehmen, hat auf Einladung des Ausschusses für Kommunalpolitik und Verwaltungsstrukturreform des Landtages Nordrhein-Westfalen an dessen gestriger Anhörung zur Novellierung der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalens teilgenommen.

Durch die derzeitige Novellierung der Gemeindeordnung soll vor allem das Gemeindewirtschaftsrecht, das den Rahmen für die wirtschaftliche Betätigung der Kommunen in allen kommunalen Infrastrukturbereichen absteckt, erheblich verschärft werden.

Im Mittelpunkt der Reform steht, dem Credo der nordrhein-westfälischen Landesregierung „Privat vor Staat“ folgend, eine deutliche Verschärfung der Zulässigkeitsvoraussetzungen wirtschaftlicher Betätigung kommunaler Unternehmen nach § 107 GO NW.

Cronauge, der aufgrund seiner langjährigen Erfahrungen in der Kommunalwirtschaft und als Co-Autor des maßgeblichen Kommentars zum nordrhein-westfälischen Gemeinderecht als ausgewiesener Experte im Gemeindewirtschaftsrecht gilt, sagte im Rahmen seines Statements im Landtag: „Damit sind wir auf dem besten Weg zum schärfsten Gemeindewirtschaftsrecht in der gesamten Bundesrepublik“. Die Novelle verstoße zudem gegen grundsätzliche Prinzipien des europäischen Primärrechts, namentlich gegen das Gebot der Gleichbehandlung und damit zugleich auch der Nichtdiskriminierung privater und öffentlicher Unternehmen. Zudem sieht Cronauge in der Verschärfung des Gemeindewirtschaftsrechts einen Verstoß gegen das in Art. 28 Abs. 2 GG verfassungsmäßig gewährleistete Recht der kommunalen Selbstverwaltung.

Allein in Nordrhein-Westfalen gehören die 230 kommunalen Unternehmen zu den bedeutendsten Wirtschaftsfaktoren in dem bevölkerungsreichsten Bundesland:

  • Sie beschäftigen bei einem Umsatzvolumen von 14,6 Mrd. € (2005) mehr als 39.000 Mitarbeiter und stellen fast 1.900 Ausbildungsplätze zur Verfügung.
  • Sie investieren jährlich rund 1,4 Mrd. Euro in Ausbau und Erneuerung der Infrastruktur von Städten und Gemeinden. Dadurch sichern sie rund 15.000 Arbeitsplätze allein im NRW-Handwerk sowie zehntausende weitere Arbeitsplätze bei Dienstleistern und Lieferanten aus NRW.
  • Sie planen Investitionen in Milliarden-Höhe für Projekte wie Kraftwerke, Gasspeicher, Leitungsbau usw.

Dr. Ralf Gruneberg, Partner der Kanzlei Buse Heberer Fromm am Standort Düsseldorf und Leiter der kanzleiweiten Practice Group „Öffentliches Wirtschaftsrecht“, sieht in dieser Entwicklung einen wichtigen Grund für den weiteren Ausbau der Beratungskompetenz der Kanzlei in diesem Segment.

Die Practice Group Öffentliches Wirtschaftsrecht berät bereits jetzt viele Kommunen, Verbände sowie kommunale Unternehmen der Ver- und Entsorgungswirtschaft in allen Belangen des Vergabe-, Umwelt- und Kommunalrechts sowie bei komplexen Umstrukturierungs- und Organisationsmaßnahmen. Erst im letzten Jahr begleitete Gruneberg die Gründung des Zweckverbandes RegioEntsorgung und vertrat diesen erfolgreich vor der Vergabekammer und dem OLG Düsseldorf.

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an unseren Geschäftsführer Christian Pothe, Harvestehuder Weg 23, 20149 Hamburg, Telefon: +49-(0)40-419990, Telefax: +49-(0)40-41999139, E-Mail: pothe@buse.de.