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Presse 2006

München, 23. März 2006

Buse Heberer Fromm berät die Gemeinde Fehrbellin in Domainrechtsstreit

Das Landgericht München I hat am 21.03.2006 unter dem Aktenzeichen 33 O 22666/05 eine einstweilige Verfügung vom 28.11.2005 bestätigt, wonach eine Gemeinde es nicht dulden muss, dass auf der bislang für die Homepage ihrer Feuerwehr benutzten Internetadresse Erotikdienste angeboten werden.

Im vorliegenden Fall war versehentlich die Domain der freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Fehrbellin frei geworden. Kurze Zeit später befand sich die Domain ‚feuerwehrfehrbellin.de’ in den Händen der Münchener Universal Boards GmbH & Co KG. Diese schaltete auf der ehemaligen Info-Site, die beispielsweise über Notrufnummern informiert hatte, unter anderem Werbung für ihr Erotik-Angebot ‚gratis-sex.ag’.

Geschäftsführender Gesellschafter der Universal Boards GmbH & Co KG ist der Münchener Internet-Dienstleister Mario Dolzer. Er gibt an, mit dem Service ‚domain-engel.de’ aus "sozialen Gedanken" versehentlich frei gewordene Domains für deren ehemalige Inhaber "in Geschäftsführung ohne Auftrag" zu sichern.

Das soziale Motiv nahm die Gemeinde Fehrbellin Dolzer nicht ab. Per Abmahnung forderte sie ihn unter Berufung auf ihr Namensrecht auf, es zu unterlassen, "selbst oder im Zusammenwirken mit anderen die Domain feuerwehrfehrbellin.de zu registrieren und diese für die Verbreitung pornographischer Inhalte zu nutzen, insbesondere dort die Inhalte der Website gratis-sex.ag zum Aufruf bereitzustellen." Als sich Dolzer und die Universal Boards GmbH & Co KG dieser Aufforderung verweigerten, erwirkte die Gemeinde eine gleichlautende einstweilige Verfügung.

In der Widerspruchsverhandlung beharrte die Universal Boards GmbH & Co KG vergeblich auf der Fremdnützigkeit ihrer Dienste als "Domain-Engel". Das Gericht folgte den Ausführungen nicht, sondern erkannte in vollem Umfang das Namensrecht der Gemeinde an. Domain-Engel erbringe keinen Nutzen, sondern konterkariere die Interessen der Gemeinde. Eine Sex-Seite vorzufinden, wenn man eine Notfallstelle erreichen wolle, sei verheerend.

Die Gemeinde Fehrbellin wurde von Rechtsanwalt Jan Froehlich, Partner der Kanzlei Buse Heberer Fromm am Standort München, beraten.

Die Universal Boards GmbH & Co KG wurde durch Rechtsanwalt Bernhard Syndikus, München, vertreten.

Vorsitzender Richter der Kammer 33 des Landgerichts München I war RiLG Dr. Lieber.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Nach der Zustellung der schriftlichen Begründung bleibt unter anderem die Möglichkeit, der Berufung zum Oberlandesgericht.

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an unseren Geschäftsführer Christian Pothe, Harvestehuder Weg 23, 20149 Hamburg, Telefon: +49-(0)40-419990, Telefax: +49-(0)40-41999139, E-Mail: pothe@buse.de.