Das Fürstliche Obergericht in Vaduz hat den Liechtensteiner Treuhänder Herbert Batliner in seiner Entscheidung vom 18. September 2003 verurteilt, an seinen ehemaligen Kunden Paul Schockemöhle rund 12,5 Millionen Schweizer Franken Schadensersatz zu zahlen. Die Entscheidung beruht auf dem bereits öffentlich bekannten Vorfall, bei dem zwei Systemadministratoren der Kanzlei Batliner im Jahr 1996 dem Nachrichtenmagazin „DER SPIEGEL“ eine CD-ROM mit Daten von Mandanten der Kanzlei übergab, die später auch der Staatsanwaltschaft Bochum bekannt wurden.
Ein Team um Hartmut Fromm bei der Kanzlei Buse Heberer Fromm hat den Schadensersatzanspruch von Schockemöhle auf der Basis geltend gemacht, dass Batliner seine Mandanten nicht rechtzeitig über den Datendiebstahl informiert hat. Anderenfalls hätte sein Mandant noch die Gelegenheit gehabt, eine strafbefreiende Selbstanzeige zu erstatten. Batliner hat nach Angaben von Buse Heberer Fromm bereits im Februar 1997 von dem Vorfall gewusst, den Mandanten aber erst im September bzw. Oktober 1997 informiert. Zwar konnte noch eine Einigung mit dem Fiskus erzielt werden, dennoch musste Schockemöhle dem deutschen Finanzamt ca. 17 Millionen Franken nachzahlen.
Schockemöhle fordert von Batliner eine Schadensersatzsumme in der Höhe von 25 Millionen Schweizer Franken. Das Fürstliche Landgericht Liechtenstein hatte den Treuhänder im Juli 2002 bereits zur Zahlung von 6 Millionen Franken Schadensersatz verurteilt. Die Berufung von Buse Heberer Fromm führte nun zu einer deutlichen Korrektur nach oben.
Batliner hat inzwischen angekündigt, dieses Gerichtsurteil anzufechten. Buse Heberer Fromm prüft noch die Erfolgsausichten einer eigenen Revision.
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